Sanitätsausbildungen
Längst ist es für einen professionellen Wasserrettungsdienst nicht mehr ausreichend, nur Helfer mit einem Erste-Hilfe-Kurs und einer Rettungsschwimmausbildung einzusetzen. Die Auffassung, dass die Wasserwacht nur für das Retten von Verunfallten aus dem Wasser zuständig sei und der Landrettungsdienst alle weiteren Maßnahmen durchführen müsse, entspricht schon lange nicht mehr der Realität.
Die Wasserwacht ist heute der Rettungsdienst am Wasser und muss daher auch die notwendige medizinische Fachkompetenz vorweisen. Um dem gestiegenen Qualitätsanspruch, den die heutigen Einsätze an die Mitglieder der Wasserwacht stellen, gerecht zu werden, bildet die Wasserwacht alle aktiven Mitglieder zu Sanitätshelfern und zu Wasserrettern aus.
Die Ausbildung zum Sanitätshelfer besteht aus über 50 Unterrichtseinheiten und berechtigt die Mitglieder zum Mitfahren im Krankenwagen und nach einigen Schichten auch im Rettungswagen. Folglich sind viele Wasserwachtmitglieder nebenbei zusätzlich im Landrettungsdienst tätig und haben häufig auch die Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten, bzw. Notfallsanitäter absolviert.